Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Web Design Projekte

Inhaltsverzeichnis

Stand: 20.03.2025

A. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Simon Gärtner, Meerfeldstraße 86, 68163 Mannheim (nachfolgend „Pixel-Experten“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB. Zusätzliche Vereinbarungen können im Angebot von Pixel-Experten getroffen werden. Sollte es Widersprüche zwischen den Bestimmungen des Angebots und diesen AGB geben, haben die Regelungen des Angebots Vorrang.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Pixel-Experten diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax).
  3. Pixel-Experten bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung und Programmierung an. Der spezifische Leistungsumfang und die Pflichten der Vertragsparteien werden durch das Angebot von Pixel-Experten definiert.
  4. Sofern nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, sind Leistungen Dritter nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten. Diese müssen vom Kunden gesondert vergütet werden. Dazu gehören beispielsweise die Übertragung von Rechten an Inhalten Dritter (z. B. Stockmaterial), Produktionskosten für Audio- und Videoinhalte, Übersetzungen, Off-Page-Suchmaschinenoptimierung, Gebühren für Domainregistrierungen und Hosting, Suchmaschinen-Marketing-Kampagnen sowie vergleichbare Fremdleistungen. Außerdem fallen unvorhergesehene Reisekosten an, wenn diese bei der Angebotserstellung nicht berücksichtigt wurden.
  5. Eine Herausgabe editierbarer Originaldaten durch Pixel-Experten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen eine zusätzliche Vergütung, die gesondert vereinbart werden muss.
  6. Pixel-Experten ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Eine Verpflichtung, den Kunden über den Einsatz dieser Erfüllungsgehilfen zu informieren, besteht nicht.
  7. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und sind somit nicht auf Verträge mit Verbrauchern anwendbar.
  8. Die erstellten Leistungen von Pixel-Experten werden für die bei Fertigstellung aktuellen und verbreiteten Internetbrowser konfiguriert. Dies umfasst in der Regel Browser, deren Versionsstand nicht älter als zwei Jahre ist. Zukünftige Browserversionen sind daher nicht automatisch im Leistungsumfang enthalten. Zu den gängigen Browsern zählen derzeit Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome.
  9. Sollte der Vertragsgegenstand die Nutzung von Fremdsoftware umfassen, kann Pixel-Experten nicht garantieren, dass zukünftige Änderungen an der Fremdsoftware mit der Leistung von Pixel-Experten kompatibel bleiben. Anpassungen zur Sicherstellung der Kompatibilität in der Zukunft sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, es wird ausdrücklich anders vereinbart.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, die von Pixel-Experten erbrachten Leistungen ausschließlich für den im Angebot festgelegten Zweck zu nutzen. Dieser Zweck ergibt sich aus dem Angebot und basiert auf den Vorgaben des Kunden.
  11. Sendet Pixel-Experten dem Kunden nach einem Gespräch ein Besprechungsprotokoll zu, so wird dieses verbindlich, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht.
B. Vertragsschluss
  1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Pixel-Experten kommt zustande, wenn der Kunde das zuletzt übermittelte Angebot von Pixel-Experten entweder durch Unterzeichnung und Rücksendung (z. B. per E-Mail), oder durch digitale Akzeptanz über das Online-CRM-System von Pixel-Experten, annimmt.
  2. Im Rahmen der elektronischen Vertragsannahme erhält der Kunde einen Link zum spezifischen Angebot, welches er im Browser betrachten kann. Durch Klicken auf den Button „Akzeptieren“ und anschließende Bestätigung mit Eingabe der Personendaten, digitaler Unterschrift und Klick auf „Unterschreiben“ im angezeigten Fenster, erklärt sich der Kunde verbindlich, das Angebot anzunehmen.
  3. Pixel-Experten bestätigt dem Kunden den Eingang des unterzeichneten Angebots.
C. Kosten und Zahlung
  1. Die Höhe der Vergütung, unabhängig davon, ob es sich um eine Pauschal- oder Stundenvergütung handelt, ergibt sich aus dem Angebot von Pixel-Experten. Alle angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise).
  2. Pixel-Experten ist berechtigt, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen zu verlangen, wenn wesentliche Zwischenleistungen erbracht wurden.
  3. Rechnungen für Vorschusszahlungen, Zwischenabrechnungen und die Schlussabrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung vom Kunden zu begleichen.
D. Vertragspflichten des Kunden und Freistellung
  1. Der Kunde stellt Pixel-Experten alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Inhalte in digitaler Form rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Pixel-Experten ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu prüfen, insbesondere nicht auf deren Eignung für den vorgesehenen Zweck. Pixel-Experten übernimmt keine Haftung für Inhalte des Kunden, insbesondere nicht hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen (z. B. Verletzungen von Marken-, Urheber- oder anderen Schutzrechten). Die Verantwortung für die Prüfung solcher Aspekte obliegt allein dem Kunden.
  3. Sollte Pixel-Experten aufgrund von Inhalten des Kunden von Dritten wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, Pixel-Experten von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Darüber hinaus hat der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen, einschließlich der Kosten einer notwendigen rechtlichen Verteidigung.
  4. Pixel-Experten führt keine Datensicherung durch. Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich regelmäßige Backups seiner Daten, Dateien und Softwareeinstellungen zu erstellen, soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt. Dies gilt insbesondere vor Änderungen durch den Kunden sowie vor angekündigten Wartungsarbeiten durch Pixel-Experten. Der Kunde darf selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver speichern.
  5. Pixel-Experten erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die vom Vertrag erfassten Leistungen, wie Grafiken, Logos und Seitenlayouts, etc. rechtlich konform sind. Dies schließt insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ein.
  6. Sollte der Kunde Zugangsdaten für die Pflege oder Einsicht seines Projekts erhalten, hat er diese vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch, der durch eine unbefugte Nutzung der Zugangsdaten entsteht. Erlangt der Kunde Kenntnis darüber, dass Dritte unberechtigt Zugang zu diesen Daten erhalten haben, ist Pixel-Experten unverzüglich zu informieren. Sollte der Missbrauch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sein, haftet dieser auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. In solchen Fällen hat der Kunde neue Zugangsdaten bei Pixel-Experten anzufordern.
Leistungserbringung und Leistungsphasen
  1. Die Dienstleistungen von Pixel-Experten werden in der Regel in drei Phasen erbracht: Konzeptphase (siehe E. 2), Umsetzungsphase (siehe E. 3) und Veröffentlichungsphase (siehe E. 4).
  2. In der Konzeptphase wird gemeinsam mit dem Kunden ein Plan erstellt, der die Struktur und Funktionalität des zu erstellenden Projekts definiert. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die nachfolgende Umsetzung und wird vom Kunden abschließend freigegeben. Bereits vor Vertragsabschluss mit dem Kunden erstellte Konzepte gelten mit Vertragsschluss ebenfalls als freigegeben.
  3. Nach Freigabe des Konzepts beginnt Pixel-Experten mit der Umsetzung. Auf Basis des freigegebenen Konzepts wird der Vertragsgegenstand erstellt und mit allen vereinbarten Funktionen fertiggestellt. Der Kunde gibt die fertige Umsetzung abschließend frei.
  4. Nach Fertigstellung wird der Vertragsgegenstand in den Verfügungsbereich des Kunden übertragen. Dies erfolgt entweder durch das Hochladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen Server (zu dem der Kunde die Zugangsdaten bereitstellt, sofern der Server nicht durch Pixel-Experten betrieben wird), durch die Übergabe eines physischen Datenträgers oder auf andere vereinbarte Weise. Der Kunde hat Pixel-Experten unverzüglich alle erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.
  5. Lehnt der Kunde die Vorschläge für das Konzept oder die Umsetzung in wesentlich überarbeiteten Versionen, die seinen Wünschen entsprechen, mehr als zweimal ab, ist Pixel-Experten berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall kann Pixel-Experten eine anteilige Vergütung für die erbrachten Leistungen der Konzept- und/oder Umsetzungsphase verlangen.
  6. Verzögert sich die Erbringung von Leistungen aufgrund von Nichteinhaltung zugesagter Termine oder Verpflichtungen durch den Kunden, liegt die Verantwortung dafür nicht bei Pixel-Experten.
  7. Der Kunde erkennt an, dass Verzögerungen seinerseits zusätzliche Kosten verursachen können.
F. Mehraufwand und Änderungswünsche
  1. Wünscht der Kunde nach Freigabe des Konzepts, der Umsetzung oder nach Abnahme des finalen Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung, ist Pixel-Experten nicht verpflichtet, diese Änderungen vorzunehmen. Sollte Pixel-Experten dem Änderungswunsch zustimmen, entsteht hierfür ein zusätzlicher Vergütungsanspruch, der den Mehraufwand für die gewünschten Anpassungen abdeckt.
  2. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Veröffentlichungstermine verlängern sich in solchen Fällen um einen angemessenen Zeitraum. Dabei wird insbesondere die aktuelle Arbeitsauslastung von Pixel-Experten zum Zeitpunkt des Änderungswunsches berücksichtigt. Der Kunde wird über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informiert.
  3. Gleiches gilt, wenn eine Freigabe oder Abnahme durch den Kunden noch aussteht, obwohl die entsprechenden Voraussetzungen hierfür bereits erfüllt sind.
  4. Pixel-Experten kann Leistungen unter Umständen auch aus Kulanzgründen zunächst unentgeltlich erbringen. Der Kunde wird darüber informiert, ob diese Leistungen mit oder ohne Vorbehalt erfolgen.
G. Abnahme
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Pixel-Experten erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern diese den vertraglich festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Abnahme hat schriftlich (z. B. per E-Mail oder in Textform) zu erfolgen. Sollte die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen und bringt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwände vor, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
  2. Pixel-Experten hat bei der Gestaltung und Ausführung der Leistungen künstlerische und kreative Freiheit, sofern keine spezifischen Vorgaben des Kunden bestehen. Eine Abnahme darf nicht aufgrund von gestalterischen oder künstlerischen Vorlieben verweigert werden, solange die Arbeit der vereinbarten mittleren Art und Güte entspricht.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist Pixel-Experten berechtigt, dem Kunden Teilbereiche der erbrachten Leistung zur Abnahme vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Teilabnahmen vorzunehmen, wenn die entsprechenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  4. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden gilt ebenfalls als stillschweigende Abnahme.
  5. Beauftragt der Kunde Pixel-Experten, eine Webseite online zu schalten, bestätigt er damit, dass die vollständige Webseite rechtlich geprüft wurde.
H. Kündigung und Rücktritt
  1. Pixel-Experten ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein entsprechender wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich vor, wenn:
    • Der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 10 Werktagen die Durchführung des Auftrags durch sein Verhalten verzögert oder unmöglich macht.
    • Der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 10 Werktagen gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, oder beharrlich gegen wesentlicher dieser AGB-Bestimmungen verstößt.
  2. Im Falle eines solchen berechtigten Rücktritts behält Pixel-Experten den Anspruch auf die vollständige vereinbarte Vergütung.
  3. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Auch hier bedarf die Kündigung der Schriftform. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil Pixel-Experten trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von 10 Werktagen, zur Wiedergutmachung, wiederholt gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
  4. Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts von Pixel-Experten erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind vom Kunden in voller Höhe zu begleichen, auch bei einem berechtigten Rücktritt des Kunden.
  5. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne wichtigen Grund, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten, sowie die gesamte vereinbarte Vergütung zu zahlen. Aufgrund der projektbezogenen Organisation von Pixel-Experten kann ein entgangener Gewinn nicht kurzfristig ausgeglichen werden.
  6. Bei einer Kündigung des Kunden vor Beginn des Projekts, ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist er aufgrund der projektbezogenen Planung von Pixel-Experten dazu verpflichtet, den wegen der Kurzfristigkeit nicht anderweitig erzielbaren Gewinn anteilig in folgender Staffelung zu leisten:
    • Kündigung bis zu 14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 100 % der Vergütung.
    • Kündigung bis zu 30 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 75 % der Vergütung.
    • Kündigung bis zu 60 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50 % der Vergütung.
I. Nutzungsrechte
  1. Pixel-Experten räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der vereinbarten Leistung ein. Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist dieses Nutzungsrecht auf die Nutzung im Internet beschränkt. Weitere Nutzungsrechte, z. B. für Druckvorlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
  2. Pixel-Experten behält sich vor, gemäß § 13 UrhG das Recht auf Namensnennung auszuüben, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Die Namensnennung erfolgt z. B. im Impressum, oder im Fußbereich der Webseite.
  3. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  4. Bezieht Pixel-Experten Dritte zur Vertragserfüllung ein (z. B. Dienstleister, Freelancer oder Softwareanbieter), wird Pixel-Experten deren Nutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im selben Umfang an den Kunden weitergeben.
    Für den Fall, dass Nutzungsrechte Dritter, insbesondere bei der Verwendung von Softwarelizenzen (z. B. WordPress-Plugins wie Elementor oder andere Tools), durch deren Lizenzbedingungen beschränkt sind (z. B. auf den Lizenznehmer oder zeitlich befristet), wird Pixel-Experten den Kunden hierüber informieren. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, eigenständig eine geeignete Lizenz zu erwerben, sofern er die Rechte über den Vertrag hinaus oder unabhängig von Pixel-Experten nutzen möchte.
    Der Kunde hat das Recht, Einsicht in die Verträge oder Lizenzbedingungen mit Dritten zu nehmen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  5. Sofern Pixel-Experten „Open-Source-Software“ oder ähnliche Programme einsetzt, gelten die Bedingungen der jeweiligen Lizenz. Urheberrechte entstehen nur im Rahmen der entsprechenden Lizenzbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbestimmungen einzuhalten.
J. Referenz

Pixel-Experten behält sich das Recht vor, die Vertragsbeziehung sowie die im Rahmen dieser Beziehung erbrachten Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Verwendung des Unternehmenslogos, der Corporate Identity (CI) sowie zu einer eventuellen Darstellung als Case Study auf der Webseite von Pixel-Experten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Screenshots oder sonstige Darstellungen der erbrachten Leistungen als Referenzmaterial zu verwenden.

  1. Gewährleistungsrecht
  1. Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet Pixel-Experten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr.
  2. Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Vorgaben beruht.
  3. Im Falle eines Mangels hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Pixel-Experten entscheidet, ob diese durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgt. Das Recht des Kunden zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach dessen Ablieferung durch Pixel-Experten unverzüglich und im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen dabei unverzüglich gerügt werden. Verdeckte Mängel, die erst bei späterer Untersuchung erkennbar werden, sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Rüge ist schriftlich zu erheben und gilt als unverzüglich, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen und die Leistung wird als mangelfrei angesehen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, Pixel-Experten bei der Mangelbeseitigung im erforderlichen Umfang zu unterstützen.
  6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Leistung vorgenommen hat, oder durch Dritte vornehmen ließ, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen die Mangelbeseitigung durch Pixel-Experten nicht wesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht darauf zurückzuführen sind. Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht von Pixel-Experten zu vertreten ist, wird der Kunde den Aufwand und die entstandenen Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von Pixel-Experten tragen.
L. Vertraulichkeit
  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen strikt geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von sechzig (60) Monaten.
  2. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen,
    • die der Empfänger bereits vor Vertragsabschluss nachweislich kannte,
    • die öffentlich bekannt sind oder nach Vertragsabschluss werden, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung vorliegt, oder
    • die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Anordnung eines Gerichts, oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. Der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger wird, soweit zulässig, die andere Partei rechtzeitig informieren, um eine rechtliche Abwehr der Offenlegung zu ermöglichen.
  3. Vertrauliche Informationen dürfen von den Parteien ausschließlich solchen Beratern zugänglich gemacht werden, die entweder dem Berufsgeheimnis unterliegen oder zuvor schriftlich zur Einhaltung von Vertraulichkeitsverpflichtungen verpflichtet wurden, die den Regelungen dieses Vertrags entsprechen. Zudem dürfen vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern offengelegt werden, die diese Informationen zwingend zur Erfüllung dieses Vertrags benötigen. Diese Mitarbeiter sind im rechtlich zulässigen Rahmen auch über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses hinaus zur Geheimhaltung zu verpflichten.
  4. Jeder schuldhafte Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten zieht eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR nach sich. Darüber hinausgehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
M. Hinweis zur Datenverarbeitung
  1. Pixel-Experten verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur in Ausnahmefällen, z. B. an externe Finanzbuchhalter oder unsere Hausbank im Rahmen der Auftrags- und Abrechnungsabwicklung.
  3. Der Kunde kann seine datenschutzrechtlichen Rechte (z. B. Auskunft oder Löschung) der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Pixel-Experten entnehmen.
N. Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist der Sitz von Pixel-Experten.
  2. Auf alle Verträge, die auf Basis dieser AGB abgeschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Pixel-Experten möglich.